Der Arbeitgeber, d.h. der Kanton Freiburg verweigert bei Krankheit, Unfall, Militär oder etwa Mutterschaftsurlaub das Recht auf einen Ferienaufschub nur den Lehrpersonen. Sie haben vorgegebene Zeitfenster, um ihre Ferien zu beziehen, die mit dem Schulkalender einhergehen. Fallen Krankheit, Unfall, Militärdienst, Mutterschafturlaub in diese Zeit, dürfen sie die verpassten Ferien nicht nachholen.
Warum das?
Im Reglement für das Lehrpersonal (RLP, Art. 20) werden den Lehrpersonen 1900 Stunden pro Jahr zur Erfüllung des Berufsauftrags vorgegeben. Bei einer wöchentlichen Areitszeit von 42 Stunden wären damit 45 Arbeistwochen ausgefüllt. Zudem haben sie wie alle anderen Staatsangestellten das Anrecht auf die Feiertage und die dienstfreien Tage, die im Kanton Freiburg rund 2.4 Wochen ausmachen. Damit ist ein Jahr bereits mit 47.4 Wochen ausgefüllt. Wo Platz bleibt für sieben Wochen Ferien, ist rechnerisch nicht nachvollziehbar. Und doch sagt der Arbeitgeber, dass sie sogar 14 Wochen haben, nicht nur sieben.
Wie ist das möglich?
Es hat mit der Überzeit zu tun! Wenn sie diese als Arbeitgeber nicht anerkennen, aber trotzdem einverlangen, dann hat es in jedem Arbeitsverhältnis mit voller Arbeitsleistung noch Platz für 14 Wochen Ferien und ihre Arbeitnehmenden werden im Handumdrehen zu Ferientechniker! Und wenn sie dann noch regeln, dass der Ferienaufschub in dieser Zeit zu nehmen ist, dann haben sie auch keine Kosten zu tragen.
Genau das geschieht bei den Lehrpersonen. Sie arbeiten erwiesenermassen 1900 Stunden im Jahr (wir wissen aus Arbeitszeitstudien, dass es sogar mehr sind) mit Überzeiten in jenen Wochen, in denen der Unterricht stattfindet. In dieser Zeit nehmen u.a. auch Eltern Kontakte auf, Fachleute werden einbezogen oder Berichte sind abzugeben. Diese Überzeiten sind in der unterrichtsfreien Zeit, also wenn die Schülerinnen und Schüler nicht da sind, zu kompensieren, sollte man meinen. Wenn sie 38 Wochen statt 42 Stunden 50 arbeiten, dann haben sie sieben Wochen Kompensationszeit zu gut. Hier aber fängt die Krux der Lehrpersonen an.
Der Kanton erklärt, dass Lehrpersonen im Reglement keine Überzeiten geregelt haben, diese damit nicht explizit existieren und dementsprechend keine Kompensation vorhanden sein kann. Damit haben Lehrpersonen (trotz der 1900 Stunden Arbeitsleistung und den 2.4 Wochen Feiertagsanrechte) 14 Wochen unterrichtsfreie Zeit und können den Ferienbezug so steuern, dass sie aus genannten Gründen keine Ferien verlieren können.
Falls sie nicht glauben, dass ein Staat dies macht, hier stehen die Artikel zum Nachlesen:
Regelement für das Lehrpersonal, das der EKSD (Departement für Erziehung, Kultur und Sport) unterstellt ist https://bdlf.fr.ch/frontend/versions/5187?locale=de Art. 20 und 37-39
Reglement über das Staatspersonal (StPR)
https://bdlf.fr.ch/frontend/versions/5017?locale=de Art. 43 und 62
Das auf Initiative des Europarates und der Europäischen Union ausgerufene Jahr des Kulturerbes 2018 will die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbes und seine identitätsstiftende und den sozialen Zusammenhalt stärkende Rolle in unserer Gesellschaft sensibilisieren. Der Kanton Freiburg folgt dem Beispiel des... Erbes und seine identitätsstiftende und den sozialen Zusammenhalt stärkende Rolle in unserer Gesellschaft sensibilisieren. Der Kanton Freiburg folgt dem Beispiel des... Das auf Initiative des Europarates und der Europäischen Union ausgerufene Jahr des Kulturerbes 2018 will Das auf Initiative des Europarates und der Europäischen Union ausgerufene Jahr des Kulturerbes 2018 will.
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