Die Sanierung der Pensionskasse wird grosse Leistungseinbussen bringen. Drückt sich der Arbeitgeber Staat vor seiner Verantwortung? Wird ein Wechsel von Leistungs- auf Beitragsprimat viele Verlierende bei den Schlechtverdienenden und den Teilzeitarbeitenden bringen?
Gründe für einen Sanierungsbedarf gibt es. Durch die Anpassung des technischen Zinssatzes, die Überalterung der Gesellschaft und die tieferen Renditen der Anlagen fehlen der Pensionskasse der Staatsangestellten die Mittel, um die Renten zu sichern. Der Deckungsgrad ist unter 80% gefallen. Für einen Beibehalt der bisherigen Rentenansprüche braucht es weit über eine Milliarde Franken. Ohne eigene Sanierungsmassnahmen schreitet die Aufsichtskommission ein.
Der Wechsel vom Leistungs- auf eine Beitragsprimat und die Senkung der Leistungen d.h. der Renten sollen die Ausgabenseite entlasten. Wird ein Beitragsprimat eingeführt, trifft dies vor allem Personen mit unterbrochenem oder reduziertem Arbeitsleben aber auch solche, die Zeiten mit tiefen Löhnen hatten. Teilzeitarbeit wegen Familienpflichten z.B. verringert den Rentenanspruch enorm.
Lehrpersonen müssen im Januar entscheiden, wenn sie auf das neue Schuljahr in Rente gehen wollen. Das wird 2019 anstehen, wenn die Umsetzung 2020 geschehen soll. Freiburg könnte damit auf August 2019 über 600 Lehrpersonen verlieren. Der LDF verlangt dringend eine Verschiebung und Massnahmen, um diese sehr prekäre Situation abfedern zu können.
Auf der Einnahmeseite kann eine Rekapitalisierung, eine Erhöhung der Beiträge oder eben bessere Renditen im Anlagemarkt Entlastung bringen. Letzteres wird von Fachleuten eher als unwahrscheinlich eingeschätzt. Nachdem in Folge der letzten Sparmassnahmen des Staates die Beitragssätze bereits gestiegen sind, werden erneute Erhöhungen einerseits die Kaufkraft der Angestellten und andrerseits die Akzeptanz einer solchen zusätzlichen Massnahme beeinträchtigen. Grenzen sind damit auch hier gesetzt.
Ob der Staatsrat eine Rekapitalisierung vornehmen will, ist noch völlig offen. Hier aber erwarten wir klare Zusagen. Es muss auch in seinem Interesse sein, einerseits seinen Angestellten ein glaubwürdiger und verantwortungsvoller Arbeitgeber und andrerseits als potentieller Arbeitgeber attraktiv zu sein.
Der Staatsrat will Ende November bekanntgeben, ob er die Umsetzung um ein Jahr verschiebt. Ab Dezember bis Mitte März läuft dann eine Vernehmlassung zu drei Sanierungs-Varianten. Nicht zur Diskussion stehen dabei Übergangsmassnahmen für die Lehrpersonen. Wir bleiben dran!