Seit Februar dürfen die Lehrpersonen 5 Tage unbezahlten Urlaub im Jahr beanspruchen, sofern sie selbst eine Stellvertretung mit Lehrdiplom organisieren können.
Sollten diese unbezahlten Ferientage keine Probleme bereiten, können wir das BKAD auch überzeugen den Umfang zu erweitern.