Aktuell | 20. Juni 2018

Leistungsabhängige Löhne und Verbot des Rechts auf Begleitung?

Leistungslohn für Lehrpersonen?

In der Evaluation der Staatsangestellten (PESREVAL) sollen auch die Lehrpersonen mit ENSEVAL einbezogen werden.
Der Rahmen dazu wird in einer Verordnung festgelegt sein. Alle Personalverbände stehen dem Projekt sehr kritisch gegenüber, da u.a. befürchtet wird, dass ein Leistungslohn eingeführt werden soll. Es geht ihnen dabei nicht um eine generelle Ablehnung einer Evaluation geschweige denn um ein Senken der Leistungsqualität. Vielmehr geht es um ein Sicherstellen eines sinnvollen und korrekten Einsatz solcher Instrumente.

Ist Leistungslohn sinnvoll zur Förderung einer hohen Qualität?

Auf generelle Ablehnung stösst beim LDF eine Beurteilung von A+ im Sinn von «die Anforderungen werden übertroffen». Lehrpersonen haben ein differenziertes Aufgabenfeld und haben mit sehr unterschiedlichen Schülerinnen und Schülern zu tun. Mit der Integration von lern- oder körperlich behinderten Kindern, Kindern mit Verhaltensstörungen oder auch  Hochbegabungen arbeiten sie in einem heterogenen Feld, das sehr unterschiedlichen Ziele vorgibt. Eine generelle Zielerreichung gibt es damit nicht. Damit ist eine generelle Beurteilung A+ auch nicht möglich. Wem würde dann ein Leistungslohn zustehen? Jenen, die Hochbegabte weiterbringen oder jene, die lernbehinderte Kinder fördern oder bei Defiziten Sozialkompetenzen aufbauen?

Der LDF hat in Zusammenarbeit mit anderen Personalverbänden eine Petition lanciert, um eine Korrektur der Ausrichtung einleiten zu können.

FEDE FAFE VPOD_Petition PERSEVA ENSEVAL